Mit der zunehmenden Verbreitung von KI-Tools wie ChatGPT und Microsoft Copilot rücken Datenschutzfragen immer stärker in den Fokus von Unternehmen. Grundsätzlich gelten für KI-Anwendungen dieselben Datenschutzanforderungen wie bei jeder anderen Software: Datenverarbeitungen müssen dokumentiert werden, und wenn Drittanbieter involviert sind, muss ein Datenschutzvertrag abgeschlossen werden. Zudem sind die Betroffenen über die Verarbeitung ihrer Daten transparent zu informieren.
Die größten Datenschutzherausforderungen
bei der KI-Nutzung

- KI mit eigenen Daten füttern? Vorsicht!
Sobald Unternehmen eigene Daten – sei es personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse – zum Trainieren von KI-Modellen wie ChatGPT verwenden, tauchen datenschutzrechtliche Fragen auf. Ohne klare Vereinbarungen oder Schutzmaßnahmen könnte es zu Verstößen gegen die DSGVO kommen, was Unternehmen teuer zu stehen kommen kann. Daher ist es wichtig, dass diese Daten nur unter strengem Schutz verarbeitet werden. - Automatisierte Entscheidungen? Nicht erlaubt!
Die DSGVO untersagt automatisierte Entscheidungen, die rechtliche oder gravierende Auswirkungen auf eine Person haben. KI-Systeme dürfen also nicht allein über Rückerstattungen oder die Freistellung von Mitarbeitern auf Basis von Leistungsdaten entscheiden. Solche Entscheidungen müssen immer durch einen Menschen überprüft werden. - Neue KI-Verordnung ab 2025
Ab 2025 tritt die neue EU-KI-Verordnung in Kraft, die den Einsatz von KI in Unternehmen strenger regeln wird. Diese Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko einer KI-Anwendung, desto strikter die Vorschriften. Besonders Systeme wie ChatGPT unterliegen strengen Anforderungen an Transparenz und Sicherheit, um den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten.
KI im Einsatz? Hol dir Experten!
Wer KI-Systeme im Unternehmen nutzen will, sollte sich gut absichern: Ohne die richtige Beratung zur KI-Integration drohen DSGVO-Fallen und saftige Bußgelder. Ab 2025 wird’s mit der neuen EU-KI-Verordnung sogar noch strenger. Deshalb am besten gleich Profis ins Boot holen, die wissen, wie man KI sauber und rechtssicher einsetzt!
Typische KI-Anwendungen: Auf was sollte man achten?
Übersetzungssoftware
KI-gestützte Übersetzungssoftware ist praktisch, um schnell Texte zu übersetzen. Unternehmen sollten jedoch darauf achten, dass vor der Nutzung personenbezogener Daten oder Geschäftsgeheimnisse mit einem solchen Tool ein Datenschutzvertrag abgeschlossen wird. Dies ist häufig nur in der kostenpflichtigen Business-Version der Software möglich.
Bildgenerierung durch KI
Wenn KI zur Bildgenerierung genutzt wird, ist es wichtig, dass keine personenbezogenen Daten hochgeladen werden, es sei denn, es besteht ein entsprechender Datenschutzvertrag. Die Nutzung von generierten Bildern ohne die Verarbeitung eigener Daten stellt hingegen kein Problem dar.
Large Language Models (LLM) wie ChatGPT
Die Basisversion von ChatGPT kann die eingegebenen Daten für das Training des Modells nutzen, was ein potenzielles Risiko für die Vertraulichkeit dieser Daten darstellt. OpenAI bietet jedoch eine API-Schnittstelle, die sicherstellt, dass übermittelte Daten nicht zum Training des Modells verwendet werden und somit DSGVO-konform bleiben. Dies macht die API besonders attraktiv für Unternehmen.

KI – Die Chance für alle Unternehmen!
Selbst kleinere Betriebe können von KI-Lösungen profitieren, die in der EU verfügbar und datenschutzkonform sind. Es lohnt sich, ein System zu finden, das genau die Anforderungen erfüllt und sogar zusätzliche Einsatzmöglichkeiten bietet. Egal, ob es um Automatisierung oder die Optimierung von Geschäftsprozessen geht: Mit der passenden KI kann jedes Unternehmen seine Effizienz steigern. Also, KI als Möglichkeit begreifen und das volle Potenzial ausschöpfen, um das Geschäft voranzubringen!
Quellenverzeichnis:
- Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Offizieller Text: EUR-Lex – DSGVO
- Zusammenfassung und Erläuterungen: European Commission – Data Protection
- Europäische Kommission: KI-Verordnung (AI Act)
- Entwurf und Erläuterung der Verordnung: European Commission – Artificial Intelligence Act
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Nationale Ergänzung zur DSGVO: BfDI – BDSG
- Bundesarbeitsgericht zur Rolle des Datenschutzbeauftragten
- Gerichtsurteil zum Datenschutz: Bundesarbeitsgericht: Datenschutzbeauftragter